Portal • Die Klöster • Kloster A-Z
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Was Sie schon immer über die Klöster im Allgemeinen wissen wollten...
| Abt |
Bezeichnung und Titel des Vorstehers einer Mönchsgemeinschaft. Nach der Benedikt-Regel ist er geistlicher „Herr“ und „Vater“ der Gemeinschaft, dem die Mönche liebende Ehrfurcht und Gehorsam bezeigen; in ihm lieben und ehren sie Christus selbst. I. A. wird der Abt auf Lebenszeit gewählt. In den Ostkirchen entspricht dem Abt der katholischen Kirche der Archimandrit oder Hegumenos.
Weibliche Form: Äbtissin
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| Brevier |
In der kath. Kirche das Buch für das tägliche Stundengebet, zu dem Priester wie Ordensmitglieder verpflichtet sind.
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| Dormitorium |
Ursprünglich der gemeinsame Schlafraum eines Klosters, heute auch der Gebäudeteil, in dem die Einzelzellen der Mönche oder Nonnen liegen.
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| Generalat |
Die oberste Leitung eines Ordensverbandes mit zentralistischer Verfassung. An der Spitze des Generalats steht der Generalobere („General“), der vom Generalkapitel gewählt wird. Die Generalate der meisten kath. Ordensverbände haben heute ihren Sitz in Rom.
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| Großmeister |
Großmeister heißt im kath. Ordensrecht der Obere eines religiösen Ritterordens (z. B. Malteser)
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| Guardian |
In den franziskanischen Ordensverbänden der Amtstitel des oberen eines Konvents, der meistens auf drei Jahre ernannt wird.
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| Hochstift |
Hochstift war im Heiligen Römischen Reich (bis zum Ende der Reichskirche 1803) der reichsunmittelbare Besitz eines Fürstbischofs, im Unterschied zur Diözese (Bistum, Gebiet der geistlichen Jurisdiktion). Hochstift im engeren Sinn umfasst den reichsunmittelbaren Besitz, über den der Fürstbischof volle Landeshoheit (unter dem Kaiser) besaß. In einem weiteren Sinn versteht man unter Hochstift den gesamten Territorialbesitz (reichsunmittelbarer und mittelbarer, d. h. unter anderer Landeshoheit stehender Grundbesitz) des bischöflichen Stuhles. |
| Hypocaust |
Fußboden- (und Wand-)heizung. Die Hypocaust-Anlage wurde von einem Heizraum aus mit einem Holzkohlenfeuer betrieben. Der Fußboden des zu beheizenden Raumes ruhte auf Pfeilern aus Ziegelplättchen, die Heißluft zog darunter hindurch. Durch Hohlziegel in der Wand zog die Heißluft ab, so dass der Raum vom Boden (und von der Wand) her beheizt wurde.
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| Kapitel |
Textabschnitt (z. B. der Bibel), der die Versammlung der Ordensleute einleitet. Wahrscheinlich ging von daher die Bezeichnung auf den Ort (Kapitelsaal )und auf die Versammlung (Kapitel) selbst über.
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| Kapitelsaal |
Raum, in dem das Kapitel tagt.
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| Klausur |
Der innerhalb eines Klosters den Ordensleuten vorbehaltene, deshalb abgeschlossene Wohnbereich. Er soll die Ordensleute vor störenden Einflüssen der Außenwelt schützen, darf aber auch nur nach Erlaubnis verlassen werden.
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| Komplet |
Das Abend- und Schlussgebet des Stundengebetes der kath. Kirche.
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| Konvent |
In kath. Klöstern die Versammlung (Kapitel) aller (stimmberechtigten) Mitglieder der Gemeinschaft
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| Kreuzgang |
Ein überdeckter Umgang um einen rechteckigen Hof oder kleinen Garten neben der Klosterkirche, meist an der Südseite gelegen. Die Arkaden des Umgangs sind zum Hof hin offen. Seinen Namen erhielt er wohl von dem Kreuz, das den Prozessionen, auch dem Einzug der Mönche in die Kirche zum Chordienst, vorangetragen wird. Er diente der allgemeinen Kommunikation der Mitglieder des Konvents und bot Zugang zu den wichtigsten Räumen der Gemeinschaft (Kirche, Kapitelsaal, Zellen, Refektorium, Dormitorium etc.), war oft mit einem Brunnen (und Waschgelegenheit) versehen. Der Kreuzgang diente auch als Begräbnisplatz für Konventsmitglieder, für Stifter und Wohltäter des Klosters und wurde oft künstlerisch großartig gestaltet, besonders in romanischer, gotischer und barocker Kunst.
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| Laudes |
Das Morgenlob in Brevier und Stundengebet
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| Lettner |
Lese- und Sängerbühne, z. B. in Klosterkirchen, welche den Klerikerchor raumteilend vom Laienschiff trennt, wodurch zwei gesonderte, aber gegeneinander nicht völlig abgeschlossene gottesdienstliche Bereiche entstehen.
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| Non |
Gebet des Stundengebets zur neunten Stunde, etwa 15 Uhr
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| Noviziat |
Zwölfmonatige Zeit der Vorbereitung und Erprobung im Ordensleben der kath. Kirche.
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| Orthodoxe Kirchen |
Orthodox (rechtgläubig) nannten sich ursprünglich die Kirchen, die die Konzilsbeschlüsse von Nizäa 325, Ephesus 431 und Chalkedon 451 (über Jesus Christus) annahmen und sich gegenüber den sich abspaltenden Gruppen als ‚rechtgläubig’ verstanden. Heute versteht man unter Orthodoxen Kirchen alle Ostkirchen, die aus der byzantinischen Kirche hervorgegangen sind und im Gefolge des Morgenländischen Schismas (Kirchentrennung zwischen Rom und Konstantinopel seit 1054) sich von der Lateinischen (Römischen) Kirche des Westens getrennt haben; nur kleine Teile haben sich als „Unierte Kirchen“ Rom wieder angeschlossen. Bemühungen um eine Wiedervereinigung der Orthodoxen Kirchen mit der Römisch-katholischen Kirche wurden mehrfach unternommen, haben aber bis heute nicht zum Ziel geführt. Gegenwärtig setzt sich die orthodoxe Christenheit aus einer Reihe selbständiger Kirchen zusammen, die sich auf Grund ihrer Gleichförmigkeit in Liturgie, Theologie und Hierarchie als Einheit fühlen. Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel hat einen Ehrenvorrang. Mönche und Nonnen der orthodoxen Kirchen leben im allgemeinen nach den "Regeln" des hl. Basilius (+ 379). Ihre Niederlassungen sind eingeteilt in Klöster, Mönchs- bzw. Nonnendörfer und Einsiedeleien. Da im orthodoxen Klerus die Verpflichtung zur Ehelosigkeit nur für Bischöfe besteht, werden diese gewöhnlich aus dem Mönchsstand genommen.
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| Postulat |
Die dem Noviziat i. A. vorausgehende Probezeit zum Kennenlernen des Lebens im Ordensstand (6 bis 12 Monate)
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| Prior |
Im kath. Ordenswesen 1. der zweite Obere einer Abtei, zugleich Stellvertreter des Abtes, 2. der Obere eines selbständigen Klosters, das nicht Abtei ist und 3. der Obere eines Klosters verschiedener Orden, wie z. B. der Dominikaner
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| Profess |
Im kath. Ordensrecht die öffentliche Ablegung der Gelübde (Evangelischen Räte: Armut, Ehelosigkeit, Keuschheit). Bevor die ewige Profess abgelegt wird, geht eine zeitliche (Probe-)Profess von drei bis sechs Jahren voraus.
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| Propst |
In der kath. Kirche z. B. Titel für den ersten Würdenträger eines Dom- oder Stiftskapitels oder auch für den Inhaber einer hervorgehobenen Pfarrkirche.
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| Refektorium |
Speisesaal für die gemeinsamen Mahlzeiten der Mönche.
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| Sext |
Die im klösterlichen Stundengebet um 12 Uhr mittags gebetete Hore.
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| Spiritual |
Der für die geistliche Bildung und Seelenführung von Priesteramtskandidaten und Novizen zuständige Priester.
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| Stift |
Im engeren geschichtlichen Sinn die (im Mittelalter) mit Grundvermögen ausgestattete, von Staat und Kirche zur juristischen Person erhobene Körperschaft z. B. eines Klosterkapitels. Die Mitglieder hießen Stiftsherren oder Kanoniker. Ihnen wurde Stiftungsvermögen zugeteilt, während Mönche kein eigenes Einkommen haben durften.
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| Stundenbuch |
Buch mit den Texten des Stundengebetes (Brevier).
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| Stundengebet |
In der kath. Kirche ein öffentliches, im Namen der Kirche von besonders dazu verpflichteten Mitgliedern der Kirche zu verrichtendes Gebet zu den acht Gebetszeiten des Tages.
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| Terz |
Die im klösterlichen Stundengebet um 9 Uhr vormittags gebetete Hore.
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| Tonsur |
Das ganze oder teilweise Scheren des Haupthaares zum Zeichen der Absage an alle Eitelkeit der Welt, der Bußgesinnung und der Hingabe an Gott.
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| Vesper |
Der liturgische Abendgottesdienst der kath. Kirche, einer der ältesten und wichtigsten Teile des Stundengebetes: Freudiger Lobpreis und Dank für einen Tag in der Gnade Gottes.
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| Vigil |
Eine nächtliche Gebetszeit, wie sie besonders von den Mönchen im Ablauf des Stundengebetes gefeiert wurde. Im Allgemeinen verlegte man in den Klöstern dieses Gebet auf die Zeit vor Mitternacht oder auf die frühen Morgenstunden.
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